Das Haus und sein Zubehör ist in der Gebäudeversicherung gegen Feuer, Leitungswasserschäden wie Rohrbrüche, Sturm, Blitzschlag, Hagel und je nach Vertragsumfang auch gegen Naturereignisse wie Überschwemmungen, Lawinen oder Erdbeben geschützt.
Die Gebäudeversicherung ersetzt Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wenn ein heftiger Sturm das Dach abdeckt, Regen ins Mauerwerk eindringt oder ein Brand teures Unheil anrichtet.
Wichtig: Extraleistungen je nach Vertrag
Je nach Vertragsbedingungen können aber noch weitere Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sein oder mitversichert werden: die Beseitigung von Graffiti, notwendige Aufräum- und Abbrucharbeiten nach einem Schadensfall, Transport- und Lagerkosten, Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit des Gebäudes, Mietausfall für vermietete Räume, Rückreisekosten aus dem Urlaub nach schweren Versicherungsschäden oder auch Sachverständigengebühren, die bei der Schadensfeststellung entstehen. Wichtig ist auch z.B. der Schutz bei grober Fahrlässigkeit,
die Absicherung von Bruch- und Frostschäden an Wasserableitungsrohren außerhalb des versicherten Grundstücks,
In der Feuerversicherung sind neben den Risiken Feuer auch Schäden durch z.B. Überspanungschäden, Feuer-Nutzwärme-schäden, Implosion, Rauch- und Rußschäden abgesichert.
Versichert sind Schäden an und durch wasserführende Leitungen sowie die dazugehörenden Anlagen der der Wasserversorgung und Wasserentsorgung z.B. Heizkörper und -rohre, Klima- und Wärmepumpen etc..
Bei Sturmschäden z.B. am Dach werden die entstandenen Reparatur-kosten übernommen, wichtig ist hierbei, dass eine Windstärke von mindestens 8 nachweisbar ist. Bei Hagelschäden gilt diese Einschränkung nicht.
Die Glasbruchversicherung ist ein wichtiger Zusatzbaustein. Sie leistet ersatz wenn Scheiben zu Bruch gehen, egal durch welche Ursache.
Versicherte sind in der Regel z.B. Scheiben und Platten aus Glas, Glasbausteine und Profilbaugläser, Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff, Panoramfenster.
Bei Mehrfamilienhäusern gibt es die Absicherungsmöglichkeiten der Allgemeinverglasung oder der Gesamtverglasung
Für die Absicherung alternative Energiequellen gibt es spezielle Policen oder Zusatzklauseln. Wird z.B. erzeugter Strom in das öffentliche Netz eingeleitet, empfiehlt sich enie Ertragsaus-fallabsicherung. Auch die Risiken aus diesen Anlagen sollten über eine Haftpfllichtversicherung abgedeckt sein.
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